Für alles, was beim Umzug nicht oder nicht sofort mitkommen kann, bieten wir Ihnen einen und sicheren Ort zur Einlagerung an. In unseren Lagerräumen in der Nähe der schwäbischen Landeshauptstadt Stuttgart können Ihre beweglichen Güter so lange lagern, wie die Umstände es erforderlich machen, und sind dabei bestens geschützt. Die Räume entsprechen allen zeitgemäßen Standards, was das Klima, die Luftfeuchtigkeit und die Temperatur betrifft. Sie sind auch geeignet zur professionellen Langzeiteinlagerung von wertvollen oder antiken Möbeln, Büchern, Papieren und Musikinstrumenten. Die Lagerräume sind verschlossen, das Gelände ist zusätzlich gesichert und durch moderne Videoüberwachung und den Einsatz geschulten Wachpersonals rund um die Uhr vor unbefugtem betreten, Vandalismus oder Diebstahl geschützt. Fragen Sie uns, wenn Sie jemanden brauchen, der Ihr Platzproblem löst und Ihnen den Handlungsspielraum ermöglicht, den Sie brauchen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, über das Internet sind wir Tag und Nacht für Sie erreichbar.
Professionelle Einlagerung: Eine Sorge weniger
Nicht nur im Rahmen eines privaten oder betrieblichen Umzugs kann es notwendig werden, einen Teil des Inventars für eine kurze oder auch längere Zeit unterzubringen und einzulagern. Auch bei Seniorenumzügen oder Entrümpelungen gehört die temporäre Einlagerung von Gütern dazu. Das kann viele Gründe haben: Wenn Sanierungs-oder Renovierungsarbeiten durchgeführt werden müssen, bevor die Sachen wieder in ihr altes zuhause zurückkehren können, sind sie bei uns hervorragend gegen Staub, Schmutz und Witterung geschützt. Falls noch nicht klar ist, ob, wie und wo alles im neuen zuhause untergebracht werden kann, haben Sie eine Sorge weniger, so bald alles sicher bei uns untergebracht ist, und können in aller Ruhe weiterplanen. Auch nach Erbschaften oder bei der Organisation von Verkäufen oder größeren Transporten im In- oder Ausland kann es sinnvoll sein, vorübergehend professionellen Lagerraum zu mieten, um Gegenstände dort zu sammeln, zu prüfen, zu sichten oder zur Besichtigung an potenzielle Käufer beisammen zu haben. Natürlich können Sie Ihre Lagerräume jederzeit betreten und frei über Ihre dort eingelagerten Güter verfügen.